rodgaucard Teilnahmebedingungen
1. Vertragsabschluss
1.1. Die Karteninhaber der rodgaucard (nachstehend Karteninhaber genannt) erkennen mit der Nutzung einer rodgaucard diese Teilnahmebedingungen an.
1.2. Diese Bedingungen gelten hinsichtlich der Teilnahme am Bonussystem der Stadt Rodgau mittels einer Kundenkarte: der rodgaucard.
1.3. Teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die rodgaucard ist innerhalb des Haushalts übertragbar.
1.4. Die Karte ist Eigentum der Stadt Rodgau.
2. Funktionsweise
2.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, beim Kauf von Waren bzw. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen des rodgaucard -Systems (nachstehend Partner genannt) durch Vorlage seiner rodgaucard Bonuspunkten zu erhalten.
2.2. Partner der rodgaucard sind nur solche Unternehmen, die durch das Logo der rodgaucard ausgezeichnet und auf der Website www.rodgaucard.de genannt sind.
3. Gutschrift von Bonuspunkten
3.1. Die Partner schreiben dem Karteninhaber Bonuspunkte nach ihrem Ermessen, mindestens jedoch in Höhe von 1% des Umsatzes, gut.
3.2. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt 0,01 Euro (1 Cent).
3.3. Der aktuelle Punktestand kann durch Einlesen in einem Terminal eines Partners sowie im Internet auf www.rodgaucard.de nach Anlage eines Benutzeraccounts abgefragt werden.
3.4. Bonuspunkte können nur bei Vorlage der rodgaucard in physischer oder digitaler Form gewährt werden.
3.5. Bonuspunkte werden nur sofort beim Einkauf gutgeschrieben. Spätere Reklamationen bzw. die Gewährung von Bonuspunkten nach Kaufabschluss sind ausgeschlossen.
3.6. Bonuspunkte über 1% des Umsatzes werden freiwillig gewährt, ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.
3.7. Die Gewährung von Bonuspunkten erfolgt nur bei solchen Waren oder Dienstleistungen, bei denen die Gewährung von Rabatten oder Boni rechtlich zulässig ist. Außerdem bleibt es den Partnern freigestellt, einzelne Warengruppen von der Bonitierung auszuschließen (z.B. preisreduzierte Waren).
3.8. Für Waren oder Dienstleistungen, die gegen Bonuspunkte erworben werden, ist eine neuerliche Bonusgewährung ausgeschlossen.
3.9. Bonuspunkte erhält der Karteninhaber unabhängig von der von ihm gewählten Zahlungsart.
4. Einlösung von Bonuspunkten
4.1. Die Bonuspunkte werden durch den Partner bei einem Kauf oder einer Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch Verrechnung des dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrags auf den Preis der Ware oder Dienstleistung eingelöst.
4.2. Bei der Einlösung von Bonuspunkten muss die rodgaucard in physischer oder digitaler Form vorgelegt werden.
4.3. Eine Einlösung gegen Bargeld ist ausgeschlossen.
5. Benutzerkonto
5.1. Der Karteninhaber kann zur Nutzung der rodgaucard ein Benutzerkonto auf www.rodgaucard.de anlegen.
5.2. Der Karteninhaber ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Der Teilnehmer ist, wenn er absichtlich oder unabsichtlich, wissentlich oder unwissentlich Dritten die Nutzung seines Benutzerkontos mittels seines Passworts ermöglicht, für die Folgen jeder Art von Missbrauch oder Schaden verantwortlich und haftet allein. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Stadt Rodgau umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Benutzerkonto von Dritten missbraucht wird.
6. Warentausch und Stornierung von Bonuspunkten
6.1. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag oder Umtausch der Ware werden die vergebenen Bonuspunkte storniert.
6.2. Bei einem Umtausch werden dem Wert der neuen Ware entsprechende Bonuspunkte neu vergeben.
6.3. Wurde über die zu stornierenden oder zu verrechnenden Punkte bereits ganz oder teilweise verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte aufgrund dieser Verfügung gänzlich oder teilweise nicht möglich, ist der Karteninhaber verpflichtet, den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten, soweit das Punkteguthaben seiner rodgaucard nicht ausreicht.
7. Verwahrung der rodgaucard und Kartentausch
7.1. Die Verantwortung für die Verwahrung der rodgaucard obliegt beim Karteninhaber.
7.2. Bei Verlust oder Defekt der rodgaucard können die Bonuspunkte gegen eine Aufwandsgebühr auf eine Folgekarte übertragen werden.
7.3. Der Verlust oder Defekt der rodgaucard ist über das Kunden-Portal unter www.rodgaucard.de oder per E-Mail an info@rodgaucard.de oder postalisch an Stadt Rodgau, Agentur für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Hintergasse 15, 63110 Rodgau zu melden.
7.4. Die Übertragung ist nur möglich, sofern der Karteninhaber ein Benutzerkonto auf www.rodgaucard.de eingerichtet hat und die betroffene Karte diesem Konto hinzugefügt hat.
8. Beendigung der Nutzung
8.1. Der Karteninhaber kann die Nutzung der rodgaucard jederzeit einstellen. Zu diesem Zeitpunkt vorhandene Bonuspunkte können gemäß Ziffer 4 eingelöst werden.
8.2. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation der rodgaucard zum Schaden der Stadt Rodgau oder der Partner behält sich die Stadt Rodgau als Betreiber des Systems vor, den Karteninhaber und seine Karte fristlos von der Teilnahme auszuschließen, sowie ggf. strafrechtlich verfolgen zu lassen und Schadensersatz zu verlangen.
8.3. Die Stadt Rodgau behält sich vor, das rodgaucard-System jederzeit fristlos zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.
9. Datenschutz
9.1. Die Stadt Rodgau ist berechtigt, die Anmeldedaten der rodgaucard zu speichern und zum Zweck des Betriebs des rodgaucard-Systems zu verwenden. Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften vertraulich behandelt.
9.2. Basisdaten
Für die vollständige Anlage eines Benutzerkontos werden die E-Mail-Adresse und ein Benutzername sowie Name, Vorname, das Geburtsdatum und die vollständige Anschrift benötigt. Die über das Anmeldeformular auf www.rodgaucard.de insgesamt mitgeteilten Daten werden ausschließlich zum Betrieb des rodgaucard-Systems erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Anmeldedaten werden nicht an dritte übermittelt. Mit der Anlage einer Benutzerkontos erteilt der Nutzer seine Zustimmung zur Verarbeitung der Daten zu den dort konkret angegebenen Zwecken. Mit Nutzung der rodgaucard werden diese Daten entsprechend dem Zweck verarbeitet; ein weiteres Einverständnis ist hier nicht erforderlich, auch keine konkludente Zustimmung durch die Benutzung. Eine Übermittlung an die übrigen Partner oder an außerhalb des rodgaucard-Systems stehende Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9.3. Nutzungsdaten
Bei Nutzung der rodgaucard bei einem Partner werden hierbei Daten erfasst. Diese Daten beinhalten – am Beispiel eines Einkaufs – die rodgaucard-Nummer, das Datum des Einkaufs, die Kennung des Partners die Summe der Bonuspunkte und Informationen über die Höhe des Einkaufs, damit der jeweilige Partner und auch die Stadt Rodgau bei Unklarheiten nachvollziehen kann, ob dem Karteninhaber die gesammelten Bonuspunkte korrekt gutgeschrieben wurden. Diese Daten werden an die Stadt Rodgau zur Gutschrift bzw. Abrechnung gegenüber dem Partner und zur Verwaltung der Boni übermittelt. Eine Übermittlung der im Zuge der Nutzung erfassten Daten an unbeteiligte Partner sowie an außerhalb des rodgaucard-Systems stehende Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1. Weder der Stadt Rodgau noch die teilnehmenden Partner haften grundsätzlich für Schäden, die dem Karteninhaber durch die Nutzung der rodgaucard entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die durch den Missbrauch der Karte durch den Karteninhaber oder unbefugte Dritte entstehen. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für eine Haftung wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht durch die Stadt Rodgau und für eine Haftung wegen Schäden des Karteninhabers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Stadt Rodgau zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, z.B. die Bereitstellung der rodgaucard und die ordnungsgemäße Pflege des Benutzerkontos.
11. Gerichtsstand
11.1. Gerichtsstand ist - soweit rechtlich zulässig – das Gericht, in dessen Amtsbezirk sich die Stadt Rodgau befindet.
11.2. Es gilt deutsches Recht.